Domhof Keller

Folgende Räumlichkeiten stehen für ausserkirchliche Gruppierungen und Privatpersonen zur Verfügung:

Keller 1 und 2
Anzahl: Personen: ca. 50 pro Keller
Bemerkungen: mit oder ohne Küche Domhof

Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen sich maximal 300 Besucher und Besucherinnen im gesamten Domhofkeller aufhalten.

Gesuche für Veranstaltungen sind nach Möglichkeit zwei Monate vor dem geplanten Ausführungsdatum mit dem offiziellen Gesuchsformular bei der Verwaltung einzureichen. Mietgesuche werden frühestens ein Jahr vor dem Anlass bewilligt.

Öffnungszeiten:

Die Kellerräume und die Klause können jeweils von Dienstag – Samstag gemietet werden. Die Lokalitäten müssen jeweils bis 23.00 Uhr verlassen werden.

Während den Schulferien, in der Karwoche und im Advent werden in der Regel keine Räume im Pfarreizentrum vermietet. Über Ausnahmen (z. B. für Hochzeitsapéros während den Sommer- und Herbstferien) entscheidet der Kirchgemeinderat.

Weiter gilt das Reglement Pfarreizentrum