
Gesuche für Veranstaltungen sind nach Möglichkeit zwei Monate vor dem geplanten Ausführungsdatum mit dem offiziellen Gesuchsformular bei der Verwaltung einzureichen. Mietgesuche werden frühestens ein Jahr vor dem Anlass bewilligt.
Öffnungszeiten:
Während den Schulferien, in der Karwoche und im Advent werden in der Regel keine Räume im Pfarreizentrum vermietet. Über Ausnahmen (z. B. für Hochzeitsapéros während den Sommer- und Herbstferien) entscheidet der Kirchgemeinderat.
Weiter gilt das Reglement Pfarreizentrum
