Geschichte

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Die römisch-katholische Pfarrkirche von Arlesheim ist das Wahrzeichen des Dorfes und ein bedeutendes Kunstwerk barocker Architektur und Innenausstattung.
Zusammen mit den ehemaligen Domherrenhäusern bildet er eine grosszügige Gesamtanlage, die in den 1680er Jahren leicht erhöht auf eine grüne Wiese neben das kleine Dorf Arlesheim gesetzt wurde.
Die Grösse, die opulente Ausstattung, die Gestalt des Chores und nicht zuletzt der Name „Dom“ zeigen, dass die ursprüngliche Bestimmung des Bauwerkes nicht die einer Pfarrkirche war.

Ursprüngliche Funktion und Bedeutung

Ende 1678 liess sich das Basler Domkapitel in Arlesheim nieder. Für dieses mehrheitlich adlige Gremium, das eine wichtige Rolle in der Herrschaft des Fürstbistums Basel spielte, musste so schnell wie möglich eine angemessene bauliche Infrastruktur geschaffen werden. Neben den Residenzgebäuden – zu erwähnen sind insbesondere die vier Doppelhäuser, deren Fassaden den Domplatz (ursprünglich „Residenzplatz“ genannt) definieren – bestand diese vor allem aus der Kirche, die Dom oder Kathedrale genannt wurde und deren Grösse und Erscheinungsbild der Bedeutung des Domkapitels zu entsprechen hatte. Sie bildete den ideellen Mittelpunkt der Kapitelresidenz; im grossen Chor nahmen die Domherren an den täglichen vier Gottesdiensten teil, die sie durch ihre Kapläne veranstalten liessen. Heute erinnert insbesondere das grosse Chorgestühl mit seinen 18 damals den Domherren vorbehaltenen vorderen Sitzen an diese ursprüngliche Bestimmung des Arlesheimer Domes.

Der Bau des 17. Jahrhunderts

Fürstbischof Johann Conrad von Roggenbach, der Arlesheim als Sitz des Domkapitels ausersehen hatte, nahm sich mit grossem persönlichem Engagement des Dombaues an. Als Architekt verpflichtete er den Jesuitenpater Franz Demess, den er gleichzeitig auch in der Residenzstadt Pruntrut beschäftigte und der somit die Pläne für den Neubau unter seinen Augen anfertigte. Johann Conrad von Roggenbach legte am 25. März 1680 den Grundstein zum Dombau. In der Folge kümmerte er sich persönlich auch um Details und drängte beständig zur Eile, sodass der fast vollendete Grossbau nach erstaunlich kurzer Bauzeit am letzten Oktobersonntag 1681 – wiederum durch den Bischof persönlich – geweiht werden konnte.
Der Dom des 17. Jahrhunderts war ein strenger, wuchtiger Bau mit zurückhaltender Dekoration, dessen Erscheinungsbild im Detail nicht rekonstruierbar ist.

Die spätbarocke Umgestaltung

In den Jahrzehnten nach der Erbauung des Domes wurden immer wieder kleinere Reparaturen und Ergänzungen vorgenommen. Eine markante Veränderung war die Umgestaltung der Turmkuppeln, die 1723 ihre heutige Form erhielten.
Seit den frühen 1750er Jahren waren die Domherren besorgt über Risse in der Gipsdecke der Kirche. Lange schwankte man zwischen einer blossen Reparatur und einer umfassenderen Umgestaltung; 1759 bis 1761 schliesslich wurde eine sehr aufwendige, umfassende Neugestaltung vorgenommen. Der Chor wurde abgebrochen, in verlängerter Form neu erbaut und unter ihm eine Gruft für die Gräber der Domherren angelegt. Der gesamte Innenraum erhielt eine komplett neue künstlerische Ausstattung und auch die Fassade wurde leicht modifiziert.
Die Baufachleute und Künstler rekrutierte das Domkapitel aus dem süddeutschen Raum. Der Augsburger Stukkateur Johann Michael Feichtmayr hatte 1754 Entwürfe angefertigt, die später in die Ausführung einflossen. Entwürfe und Kostenvoranschläge für eine Gesamterneuerung legte 1757 der Deutschordensbaumeister Giovanni Gaspare Bagnato vor. Für die definitiven Entwürfe und als Generalunternehmer für alle Arbeiten wurde schliesslich dessen Sohn Franz Anton Bagnato verpflichtet. Er zog ein durch Zusammenarbeit teils über Generationen hinweg eingespieltes Team nach Arlesheim: Die Stukkaturen und Altäre wurden von Francesco Pozzi und seinen Söhnen Giuseppe und Carlo ausgeführt, die Malereien vom späteren kurmainzischen Hofmaler Giuseppe Appiani. Das reich dekorierte eichene Chorgestühl wurde vom Schreinermeister Peter Schacherer aus dem vorderösterreichischen Rheinfelden geschaffen. Ein besonderer Glanzpunkt der Neuausstattung war die neue Orgel des Strassburger Orgelbauers Johann Andreas Silbermann. Das herausragende und kostspielige Werk dokumentiert die hohen Qualitätsansprüche, die die Domherren an die Kirchenmusik stellten.
Die aufwendige Neuausstattung des Domes spiegelt den Wohlstand des Kleinfürstentums unter der langen Regierung von Fürstbischof Joseph Wilhelm Rinck von Baldenstein. Die spätbarocke Umgestaltung bestimmt das Erscheinungsbild des Domes bis heute und hat ihm seine spezielle Charakteristik verliehen: Sie besteht im reizvollen Kontrast zwischen der einfachen, wuchtig-monumentalen Grundstruktur des Baues, in der das Bauwerk des 17. Jahrhunderts nachklingt, und der ausgreifenden, üppigen, festlichen, feinteilig-verspielten spätbarocken Innenraumdekoration.

Von der Stiftskirche zur Pfarrkirche

1792 leitete die französische Besetzung das Ende des Kleinstaates Fürstbistum Basel ein. Die Domherren flüchteten einer nach dem anderen, bis schliesslich der betagte Domprobst Baron von Eberstein als Letzter im mittlerweile französischen Arlesheim ausharrte und den Chordienst im Dom aufrechterhielt. Er liess am 9. Mai 1793 ein letztes Hochamt im Dom feiern und zog sich anschliessendebenfalls aus Arlesheim zurück. Mit seinem Weggang war der Dom endgültig seiner ursprünglichen Bestimmung als Stiftskirche entzogen. Die Besatzer entfernten die Glocken und das schmiedeeiserne Chorgitter, tasteten das Gebäude sonst aber nicht an. 1798 wurde der verwaiste Dom als französisches Nationalgut versteigert und kam in die Hände von Spekulanten. Mit der formellen Aufhebung aller geistlichen Staaten im deutschen Reich im Jahre 1803 erlosch auch das zerstreute Basler Domkapitel. Der Dom wurde schliesslich nach jahrelangen Bemühungen und mehreren Handänderungen 1814 durch die Gemeinde Arlesheim als neue Pfarrkirche angekauft; also kurz bevor das Gebiet des ehemaligen Fürstbistums Basel durch Beschluss des Wiener Kongresses 1815 schweizerisch wurde. Er löste damit die alte Pfarrkirche St. Odilia auf dem alten Friedhof mit ihren mittelalterlichen Wurzeln ab, die in der Folge abgebrochen wurde.

Literaturhinweise
  • Pierre Pobé: Die Domkirche in Arlesheim. Basel o.J. [1941].
  • Der Dom zu Arlesheim. Gedenkschrift zur Aussenrenovation 1954/55. Arlesheim o.J.
  • Karl Kosel: „Die Nauausstattung der Domkirche von Arlesheim (1751-64) im Spiegel der Urkunden des General-Landesarchivs in Karlsruhe“. Zeitschrift für Schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte 24, 1965/1966, S. 51-62.
  • Hans Rudolf Heyer: Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft Band 1: Der Bezirk Arlesheim. (Die Kunstdenkmäler der Schweiz) Basel 1969 – S. 54 ff.
  • Hans Rudolf Heyer: Der Dom zu Arlesheim. Hg. v. Organisationskomitee 300 Jahre Dom zu Arlesheim. Arlesheim 1981. Basel 1981.
  • Gabriele Schmid: „Der Beitrag von Jakob Engel zum Bau des Arlesheimer Dombezirks“. Zeitschrift für Schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte 41, 1984, S. 35-39.
  • Hans Rudolf Heyer: „War der Jesuitenpater Franz Demess der Architekt des Arlesheimer Dombezirks?“. Zeitschrift für Schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte 44, 1987, S. 60-62.
  • Arlesheim als Residenz des Basler Domkapitels. In Erinnerung an die Anfänge des Fürstbistums Basel vor 1000 Jahren. Ausstellung 10. April bis 26. Juni 1999 im Ortsmuseum Trotte in Arlesheim. Arlesheim 1999.

Dom-Innensanierung 2013 -2015

Der Dom zu Arlesheim steht seit 1930 unter Bundesschutz und wird im schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler Bedeutung aufgeführt.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Aussenrenovation von 2009 hatte die Baukommission der Röm.-kath. Kirchgemeinde, bestehend aus dem Denkmalpfleger des Kantons Basel-Landschaft, eines Bundesexperten für Denkmalpflege und verschiedenen Fachexperten sowie dem zuständigen Ressortleiter Bau, Alois Schmidlin, im Jahre 2011/2012 eine Zustandserfassung mit einer ersten Kostenschätzung für eine «sanfte» Innensanierung erstellt. Die Statik des Dachstuhls und des Glockengeläuts sowie das Raumklima wurden durch Experten erfasst, dokumentiert und ausgewertet. Mehrere Expertisen zu Themen wie Raumschale, Deckenbilder, Holzobjekte und Sandsteinböden wurden von Restauratoren erarbeitet. Auf den ersten Blick präsentierte sich das Innere des Doms in einem recht guten Zustand. Unter der Oberfläche waren jedoch etliche Schäden erkannt worden, die saniert werden mussten.
Die Sanierung wurde von 2013 bis 2015 in zwei Etappen durchgeführt, wobei auf Grund der Finanzlage der Kirchgemeinde Subventions- und Spendenbeiträge für beide Etappen unabdingbar waren. Nebst der Kirchgemeinde Arlesheim haben der Kanton Basel-Landschaft, der Bund, die Gemeinde Arlesheim, die Landeskirche Baselland sowie weitere Institutionen und Stiftungen wie die Ernst Göhner Stiftung, die Leuthardt-Gronostay-Stiftung, die UBS Kulturstiftung, die Freunde des Doms zu Arlesheim, die Swisslosfonds der Kantone Basel-Stadt und Solothurn sowie die Kirchenbauhilfe des Bistums Basel namhafte Beiträge für die Dom-Innensanierung gesprochen. Die Baukostenabrechnung belief sich auf rund CHF 5‘500‘000.-, die Gesamtkosten auf rund CHF 6‘000‘000.-.

Die erste Sanierungsetappe ab Herbst 2013 beinhaltete statisch-konstruktive Massnahmen an Dachstuhl und Glockengeläut, die Instandstellung des Hauptschiffes und des Chorraums inklusive Überarbeitung der Bänke sowie das Ersetzen der Brandmeldeanlage, der Heizverteilung, der Teilersatz der Elektroanlage sowie der Beleuchtung. Die Domkirche war 2014 für rund ein Jahr geschlossen. Die Krypta konnte während der Bauarbeiten jedoch weiter genutzt werden.
Die zweite Sanierungsetappe im 2015 umfasste die Arbeiten in den Seitenkapellen und bei den Seiteneingängen, die Sakristeien sowie die Restauration des gesamten Holzwerks. Nach Abschluss der Arbeiten ist gemäss den Experten das Innere des Doms für die nächsten drei bis fünf Jahrzehnte instand gestellt.
Am Sonntag, 25. Oktober 2015, fast auf den Tag genau 334 Jahre nach der Einweihung, wurde der Dom in einem feierlichen Gottesdienst von unserem Bischof Felix Gmür wieder seiner Bestimmung als Gotteshaus übergeben. Gleichzeitig wurde der neue Chorraum des Künstlers Kurt Sigrist eingeweiht.

Der Kirchgemeinderat bedankt sich bei allen, die sich in den letzten Jahren auf irgendeine Art und Weise und mit grossem Engagement für die Dom-Innensanierung eingesetzt haben. Danken möchten wir an dieser Stelle auch den zahlreichen privaten Spenderinnen und Spendern und speziell allen Pfarreiangehörigen und der Pfarrei Nahestehenden für die Geduld und das Ausharren.

Im Abschlussbericht des Architekturbüros Flubacher-Nyfeler + Partner Architekten AG, Basel, erfahren Sie Details mit Bildern zu den ausgeführten Arbeiten und zur Baugeschichte des Domes. In den zwei Dankesreden der Einweihungsfeierlichkeiten vom 24. und 25. Oktober 2015 erfahren Sie, welche Stellen massgeblich für die Sanierung verantwortlich waren sowie nähere Informationen zur neuen Chorraumgestaltung.

Arlesheim, im Jahre 2016
Janine Galgiani, Kirchgemeindepräsidentin

Dokumente

Informationen in Bildern

Presse


Aussenrenovation 2009

Der Dom zu Arlesheim ist eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft. Er wurde vom Basler Domkapitel erbaut, das von 1678 bis 1793 in Arlesheim residierte. Das erste, frühbarocke Domgebäude wurde am 26.10.1681 eingeweiht. 1759 bis 1761 wurde der Dom neu gebaut als heller Rokokobau mit leichtem Stuck und pittoresken Fresken. Renoviert wurde der Dom in den Jahren 1876, 1912, 1930, 1954/55 und 1980.

Im Zuge einer weiteren Aussenrenovation zwischen dem 17. August und Ende November 2009 wurden Arbeiten am Dach ausgeführt, Schäden an der Fassade behoben und die Gebäudehülle umfassend gereinigt. Die Fassade des Doms war 1982 komplett überarbeitet worden. Mit der ausgeführten kleinen Sanierung im Jahre 2009 konnte die Patina behalten werden und die Gebäudehülle ist für die nächsten zwei Jahrzehnte instand gestellt.


Wem gehört der Arlesheimer Dom?

Text Felix Ackermann, entstanden 2005 im Auftrag der Bürgergemeinde und der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Arlesheim.

Hochstift Basel, 1681–1793

Der 1681 geweihte Dom war für den Chordienst des Basler Domkapitels bestimmt, das sich Ende 1678 nach dem langen Exil in Freiburg im Breisgau in Arlesheim niedergelassen hatte: Er war die neue «Basler Kathedrale» und somit in rechtlicher und ideeller Hinsicht der Nachfolger des Basler Münsters, wo das Domkapitel bis zum tumultartigen Höhepunkt der Basler Reformation im Jahre 1529 seinen Chordienst verrichtet hatte.
Die Würde und die politische Bedeutung dieser Institution erforderte einen grossen, repräsentativen Bau, dessen Kosten vor allem die Bewohner des kleinen Staates (Fürstbistum Basel) mit Sondersteuern aufzubringen hatten. Der Dom war somit ein obrigkeitlicher Bau; er war jedoch im Besitz des Domkapitels, das als in jeder Hinsicht von den Strukturen des Staates unabhängige Korporation sein Vermögen autonom verwaltete. Entsprechend trug das Domkapitel auch die Kosten für den Unterhalt und insbesondere für den aufwendigen Umbau und die Neuausstattung von 1759–1761. Die Grösse des Baues und der Aufwand seiner Ausstattung überstieg bei weitem den Standard einer einfachen Pfarrkirche.
Als 1785 die Baufälligkeit der Arlesheimer Pfarrkirche St. Odilia Massnahmen erforderlich machten, scheint der Bischof eine Vereinigung von Pfarrkirche und Kathedrale vorgeschlagen zu haben. Das Domkapitel befürchtete «Unruhe und Umständlichkeiten» und akzeptierte die Verlegung des Pfarrgottesdienstes in den Dom lediglich als Übergangslösung bis zum Neubau der Pfarrkirche.

Französische Republik, 1793–1798

1792 besetzten französische Truppen den grössten Teil des Fürstbistums Basel. Als diese Gebiete 1793 Frankreich eingegliedert wurden, teilten sämtliche Besitzungen des Domkapitels in Arlesheim – darunter der Dom – das Schicksal aller Kirchengüter im revolutionären Frankreich: Sie wurden durch den Staat konfisziert und zum Nationalgut erklärt.
Während bereits 1794 die Residenzen der Domherren versteigert wurden, tat sich der französische Staat beim Umgang mit der grossen, repräsentativen Stiftskirche offensichtlich schwerer. Entfernt wurden die Glocken und das Chorgitter; ansonsten blieb der Dom mit seiner Ausstattung verschlossen und unangetastet. Der letzte Dompropst des Basler Domkapitels, Christian Franz Freiherr von Eberstein, versuchte von seinem Basler Exil aus, Mittelsmänner zu gewinnen, die den Dom ersteigern sollten, um ihn für eine erhoffte Rückkehr des Domkapitels nach Arlesheim vor fremdem Zugriff zu schützen. Er erlebte die 1798 veranstaltete Versteigerung jedoch nicht mehr.

Privatbesitz, 1798–1815

Die Motive der beiden Arlesheimer Privatleute, die den Dom 1798 ersteigerten, sind unklar; Zeitgenossen haben ihnen vorgeworfen, sie hätten Absprachen mit anderen Gemeindemitgliedern zur Rettung des Domes verraten und hätten insgeheim allein auf Gewinn spekuliert. Da eine Rückkehr des Domkapitels schon Jahre vor seiner formellen Auflösung 1803 immer unwahrscheinlicher geworden war, konnten die Besitzer in erster Linie auf einen Verkauf an die Gemeinde hoffen. Da nämlich der Teil-Neubau der Arlesheimer Pfarrkirche unvollendet geblieben war, diente der Dom seit der Wiederaufnahme des katholischen Kultes und der Rückkehr des Arlesheimer Pfarrers 1801 mit Erlaubnis der Besitzer dem Pfarrgottesdienst; die Gemeinde kam für kleinere Reparaturen auf. Etliche Arlesheimer wünschten sich den Dom definitiv als ihre Pfarrkirche, der Pfarrer jedoch fürchtete eine zu hohe finanzielle Belastung und setzte sich für die Vollendung der angestammten Pfarrkirche St. Odilia ein.
In dieser Situation stellte der Dom für die Käufer totes Kapital dar. Einer von ihnen, der Arlesheimer Schuhmacher Joseph Christ, scheint mit der Zeit den Abbruch des Domes und den Verkauf der Baumaterialien angestrebt zu haben, um auf diese Weise zur Verwertung seines Besitzes zu schreiten. Der andere hatte seine Rechte weiterverkauft, und die neue Mitbesitzerschaft widersetzte sich diesen Plänen. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, bei dem sich Christ durchsetzen konnte und 1809 Alleinbesitzer wurde. Zuvor waren Bemühungen des Maire Fontenay gescheitert, die Mittel aufzubringen, um einen Verkauf an Christ zu verhindern, der nun jederzeit die Schliessung und den Abbruch der Kirche anordnen konnte.
Der Dom hatte jedoch einen tatkräftigen Beschützer: Franz Xaver von Maler, der einzige ehemalige Domherr, der 1801 ins französische Arlesheim zurückgekehrt war und dort sein Privathaus (das heutige Statthalteramt) wieder bewohnte. Da der Besitzer Druck ausüben konnte, bestand dringender Handlungsbedarf, die Voraussetzungen für einen baldigen Kauf durch die Gemeinde jedoch waren nicht gegeben. Maler suchte und fand finanzielle Unterstützung zur Erfüllung der Forderungen Christs und konnte den Dom sowie die separat verkaufte Ausstattung (Altäre, Chorgestühl, Langhausbänke, die verbliebene Glocke usw.) 1811 zusammen mit zwei Vertrauten erwerben. Damit war die ehemalige Kathedrale des Hochstifts Basel weiteren Spekulationen und gar dem Abbruch entzogen und konnte weiterhin dem Pfarrgottesdienst dienen.

Gemeinde Arlesheim, seit 1815

Hinter dem Kauf des Domes 1811 durch den ehemaligen Domherrn Maler und seine beiden Mitkäufer standen keine spekulativen Absichten, sondern das Ziel, den Dom dem einzigen Zweck zuzuführen, der sinnvollerweise denkbar war: der Verwendung als neue Arlesheimer Pfarrkirche. Dieses Ziel wurde Anfang 1815 erreicht: Die Gemeinde – oder genauer die «Kirchenfabrik», die Verwaltung der Güter und Einkünfte der Arlesheimer Pfarrkirche – erwarb den Dom und seine Ausstattung. Ein beträchtlicher Teil des Kaufpreises (der jenem von 1811 entsprach) wurde durch Stiftungen aufgebracht, wobei Domherr Maler selbst der grosszügigste Stifter war.
Als Arlesheim 1815 baslerisch wurde, blieb die Gemeinde Besitzer der Kirche, getreu den Garantien, die der Wiener Kongress den katholischen Gemeinden unter der neuen protestantischen Herrschaft gewährt hatte: So wurde der Dom nicht Teil des allgemeinen Kirchen-, Schul- und Armengutes. Bei dieser Autonomie des Birsecks blieb es seit 1833 auch im neuen Kanton Baselland.

Von der Gemeinde zur Bürgergemeinde

Die enge Einheit von Kirche und Gemeinde beruhte neben dem Sonderstatus des Birseck wesentlich auf dem Umstand, dass Bürger, Einwohner und Katholiken in Arlesheim nahezu deckungsgleich waren. Ein Ende dieser Verhältnisse wurde durch die Bundesverfassung von 1848, die Kantonsverfassung von 1850 und die kantonale Gesetzgebung von 1851 eingeleitet. Allen Schweizerbürgern stand die Niederlassung offen, und die Zuwanderung in Arlesheim infolge der beginnenden Industrialisierung führte zu einem wachsenden Anteil von protestantischen Einwohnern. Zunehmend musste deshalb zwischen Angelegenheiten der gesamten Einwohnerschaft und Angelegenheiten der Bürger unterschieden werden; so durften beispielsweise Protestanten nicht für die Belange des katholischen Kultes besteuert werden.
Die Bundesverfassung von 1874 garantierte den Niedergelassenen zusätzlich das Stimmrecht in öffentlichen Angelegenheiten. In der Folge entschied in Arlesheim dasselbe Gremium, unter demselben Präsidium, aber in peripher unterschiedlicher Zusammensetzung manchmal als Gemeindeversammlung, manchmal als Bürgergemeindeversammlung und manchmal als katholische Kirchgemeindeversammlung. Der Dom blieb grundsätzlich Eigentum und Angelegenheit der Bürger, doch die katholische Kirchgemeinde, zu der neben den weiterhin durchwegs katholischen Bürgern auch die niedergelassenen Katholiken beitrugen, leistete ihren Anteil an den Unterhalt. Erst das kantonale Gemeindegesetz von 1881 ordnete diese oft unklaren Verhältnisse. Dem durch die Bundesverfassung vorgegebenen Grundsatz, dass die Einwohnergemeinden die politischen Gemeinden sind, wurde konsequent Rechnung getragen und die Bürgergemeinden zu blossen Korporationen herabgestuft. Alle Kapitalien und Liegenschaften, die allgemeinen und öffentlichen Zwecken dienten, mussten die Bürgergemeinden an die Einwohnergemeinden abtreten.
Arlesheim war bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen und in vielen Gemeinden bereits vollzogenen Vermögensausscheidung der Nachzügler: Ein detailliertes Projekt lag Ende 1883 vor; über Einzelheiten entwickelten sich 1884 Konflikte mit der Kantonsregierung; und erst 1885 und unter erheblichem Druck erklärte sich die Bürgergemeinde zu den geforderten Abtretungen bereit. Es verblieben ihr vor allem die Waldungen, aber auch der Dom, den sie als eindeutig nicht allgemein öffentlichen Zwecken dienendes Gebäude nicht abzutreten hatte.

Römisch-Katholische Kirchgemeinde Arlesheim, seit 1902/1904

Der letzte Besitzwechsel des Domes war eine Folge der Diskussion um seinen Unterhalt. 1876 hatte der «Kirchenfonds» (das Stiftungsvermögen der Kirche) den grösseren Teil der damaligen Renovationskosten getragen, während der Restbetrag hälftig von der Bürgergemeinde und der Kirchgemeinde übernommen wurde. 1902 beriet der Bürgerrat (dieses Gremium wurde in Arlesheim 1891 geschaffen) zusammen mit dem (katholischen) Kirchenrat über die Frage, wie die erneut notwendig gewordenen Unterhaltsarbeiten am Dom zu finanzieren wären. Der Bürgerrat war der Ansicht, dass bei diesem Anlass die Kirche von der Bürgergemeinde an die römisch katholische Kirchgemeinde abgetreten werden sollte. Die Bürgergemeinde als solche bedürfe keiner Kirche, wohl aber die Kirchgemeinde, zu der ja gegenwärtig auch die Mehrheit der Bürger gehören. Man argumentierte zudem wie folgt: Da voraussichtlich in absehbarer Zeit ein Gesetz die Einbürgerung der in der Gemeinde Geborenen oder seit einer Anzahl von Jahren Niedergelassenen vorsähe, könnten so auch Nichtkatholiken Teilhaber an der Kirche werden und über Veränderungen mitentscheiden können…
Nach der Zustimmung durch die Bürgergemeinde erfolgte eine Eingabe an den Regierungsrat, der der unentgeltlichen Abtretung am 24. September 1902 zustimmte mit der Auflage, dass die Abtretung zu beurkunden sei. Diese Beurkundung, mit denen der Dom rückwirkend auf den 20. Juli 1902 in den Besitz der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Arlesheim überging, erfolgte am 24. Februar 1904. Die einzigen Auflagen waren die Verpflichtung zum Unterhalt und die Zweckbestimmung für den römisch-katholischen Kult.
Der Unterhalt des Domes brachte für die Kirchgemeinde mit der wachsenden Wertschätzung als bedeutendes Kulturdenkmal eine zunehmende Verantwortung und auch finanzielle Belastung mit sich. Heute trägt der Status als denkmalgeschütztes Monument dem Umstand Rechnung, dass der Arlesheimer Dom ein Gebäude ist, dessen Bedeutung die reine Funktion als katholische Arlesheimer Pfarrkirche überragt: Daher tragen sowohl Bund als auch Kanton zum Unterhalt bei.

Historische Dokumente (PDF)
1681 – Kirchweihung
1815 – Vertrag 1815
1811 – Maler 1811


Pfarrhaus Domplatz Nr. 10

Das Pfarrhaus bildet zusammen mit dem „Domhof“ einen Baukörper. Das Haus wurde um 1682 errichtet. Es war vermutlich das erste Domherrenhaus am Platz. Wiederholt im 18. Jahrhundert und erneut 1842 machte es teilweise grössere Umbauten durch. Ab einer Zeit vor 1813 und wohl bis zu jenem Umbau war das Gebäude Kur- und Gesundheitshof. Seit 1958 ist es Pfarrhaus.

Im Jahr 2000 wurde das Haus sanft unter Beizug der Denkmalpflege erneuert. Im Dachstock wurde eine neue Wohnung eingebaut. Die anderen Räume wurden fachgerecht renoviert und den geänderten Bedürfnissen angepasst. Während des Bauverlaufs kam unter einem neueren Treppenpodest noch das ursprüngliche von 1682 zum Vorschein, ebenso wie der alte Tonplattenbelag.


Der Dom im Kontext der Kapitelresidenz

Dom und Residenzplatz (1998)

Das Zentrum der Arlesheimer Kapitelresidenz bildet der grosszügige «Residenzplatz» vor der Domfassade: Sein Anblick hat sich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nur geringfügig verändert. Mit «Residenzplatz» bezeichnete man jedoch damals nicht nur den heutigen Domplatz, sondern auch das gesamte Areal neben dem Dorf Arlesheim, das der Jurisdiktion des Domkapitels unterstand.
Mit dem Bau der Arlesheimer Anlage verfügte das Domkapitel erstmals seit der Flucht aus Basel 1529 über herrschaftliche, individuelle Hofhaltungen, die die Domherren in der Reihenfolge ihrer ersten Possess beanspruchen und bewohnen durften. Nur kleinere Unterhaltsarbeiten hatten sie aus eigenen Mitteln zu bestreiten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gab es elf Kapitularbehausungen.

"Tor Blauer Hof"
„Tor Blauer Hof“

Ein grosses Gebäude (Nr. Plan 2), das «Osteinische Schlösschen», stand bereits vor der Niederlassung des Domkapitels in Arlesheim. In diesem Gebäude, später «Blauer Hof» genannt, wurden die Versammlungsräume des Kapitels eingerichtet; ein grösserer Sommer- und ein kleinerer, heizbarer Winter-Kapitelsaal. Gleichzeitig war der «Blaue Hof» auch ein Domherrenhaus. Der «Blaue Hof» wurde insofern bestimmend für die gesamte Anlage, als die Hauptachse des Domes auf seine Hauptfassade ausgerichtet wurde, und zugunsten dieses Bezuges verzichtete man auf die Ostung des Domes: Sein Chor ist nach Südosten orientiert. Der «Blaue Hof» mit Archiv und Nebengebäuden wurde 1820/1821 abgebrochen. Seine genaue Lage und seine Grösse sind daher unbekannt; diverse Ansichten jedoch lassen erkennen, dass er das grösste Wohngebäude des Domkapitels war. Erhalten geblieben sind lediglich die steinernen Torpfosten, die in das Hofareal und zur Hauptfassade führten; sie lassen noch heute die Ausrichtung des Domchores auf das verschwundene Gebäude erkennen.

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Klösterlein

Ein weiterer Domherrenhof, genannt das «Klösterlein» (Plan Nr  3),  schloss von Nordosten her an das Areal des «Blauen Hofes» an; hier befinden sich heute die Gebäude des Kinderheimes «Sonnenhof», und die ursprüngliche Gestalt der Gebäude ist kaum mehr zu erkennen.

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Amtssitz des Synicus

Acht Domherrenhäuser in vier Doppelhäusern ( Plan Nr 4-11) flankieren den grossen Platz vor dem Dom; sie wurden alle innerhalb des Jahrzehnts nach der Niederlassung des Domkapitels in Arlesheim errichtet. In einigen von ihnen sind Teile der ursprünglichen Ausstattung erhalten geblieben; die zahlreichen Nebengebäude um ihre Hinterhöfe, die Stallungen, Wagenremisen, Fruchtschütten, Brennholzlager, Waschhäuser und Bedientenwohnungen umfassten, sind hingegen fast vollständig verschwunden. Das Haus unmittelbar rechts der Domfassade (Plan Nr. 4) ) heute «Domhof» genannt, Domplatz Nr. 12) war lange Zeit Wohnung und Amtssitz des Syndicus (der oberste Beamte des Domkapitels)und wurde erst 1780 zum Domherrenhaus

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„Haußischen Behausung“

Die Zahl der Kapitularbehausungen wurde 1748 durch den Ankauf der «Haußischen Behausung» (Plan Nr. 13) vermehrt.

Etwas abseits, nordwestlich des heutigen Domplatzes, hatte der wohlhabende Weihbischof Johann Christoph Haus ein grosses Haus errichtet, das sein Bruder und Nachfolger als Weihbischof, Johann Baptist Haus, übernahm. Nach dessen Tod verkaufte es die Familie Haus an das Domkapitel, das es sogleich zur ordentlichen Kapitularbehausung machte. Das Haus ist mit seinen Nebengebäuden erhalten geblieben (Domstrasse 2) – im 19. Jahrhundert um ein Stockwerk erhöht.

"Neues Schaffneihaus
„Neues Schaffneihaus

Ebenfalls etwas unterhalb des Platzes (Plan Nr. 14) heute Domstrasse 3, gegenüber dem Schulhaus) hatte das Kapitel das «neue Schaffneihaus» als Amtswohnung des Hofschaffners errichtet. Seit 1751 wurde es von Domherren bewohnt, die noch keine ordentliche Kapitularbehausung beziehen konnten.

"Bergersches Haus"
„Bergersches Haus“

Gegenüber der «Haußischen Behausung» hatte Kaplan Franz Leopold Berger 1761 mit Bewilligung des Domkapitels ein Grundstück zur Errichtung eines Wohnhauses erworben (Plan Nr. 15) heute Domstrasse 1). Als er 1775 zum Beichtvater des neuerwählten Fürstbischofs Friedrich Ludwig von Wangen ernannt wurde und seine Kaplanei aufgab, verkaufte er sein Haus an das Domkapitel, das es an Domherren vermietete, die ebenfalls noch nicht mit einem ordentlichen Domherrenhaus versehen waren.
Ebenso zeitweise an Domherren vermietet war das «alte Schaffneihaus» am Dorfbach (heute Eremitagestrasse).

"Schutzverwandtle Häuser"
„Schutzverwandtle Häuser“

Die Gebäude der kleinteiligen Überbauung links des Domes (im Zwischenbereich der heutigen Kirchgasse und der Oberen Gasse) wurden im 18. Jahrhundert die Häuser der «Schutzverwandten» oder «schutzverwandte Häuser» genannt (Plan Nr. 18). Das Areal war der Jurisdiktion des Domkapitels unterstellt, die Häuser jedoch gehörten Privaten. Handänderungen und Niederlassung bedurften der Bewilligung des Domkapitels. Verschiedentlich waren Kapläne Besitzer dieser Häuser. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts kaufte das Domkapitel einzelne davon an und vermietete sie an Kapläne.

 "Privathaus Domher Franz Xaver von Schnorf"
„Privathaus Domher Franz Xaver von Schnorf“

Das herrschaftliche Haus links des Domes, in dem heute das Statthalteramt untergebracht ist (Plan Nr. 17) heute Kirchgasse 5), gehörte nie dem Domkapitel. Domherr Franz Xaver von Schnorf hatte es vor seiner zweiten Possess 1762 erbauen lassen und dieses sein Privathaus auch nicht verlassen, als er eine ordentliche Kapitularbehausung beanspruchen konnte. Als er 1786 sein Kanonikat zugunsten seines Neffen Franz Xaver von Maler aufgab, schenkte er diesem auch sein Arlesheimer Haus. Als Wohnung zweier Domherren war auch dieses Privatgebäude der Jurisdiktion des Domkapitels unterstellt.

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Rechts des Domes befand sich ein grosses Magazingebäude des Domkapitels (Plan Nr. 16), in dem vor allem Baumaterialien gelagert waren (etwa ein Drittel seiner Grundfläche ist heute vom Haus Domplatz Nr. 14 überbaut). 1781 wurde es nachträglich unterkellert und der neue Keller zur Lagerung der Weine des Domkapitels bestimmt.

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Die der Domfassade gegenüberliegende Schmalseite des heutigen Domplatzes war von dem am Anfang des 19. Jahrhunderts abgebrochenen Wachhaus abgeschlossen, das 1760 ein Obergeschoss zur Logierung des Kapitelsboten erhielt (Plan Nr. 12).
Dieser ursprüngliche architektonische Abschluss des Platzes lässt sich heute noch durch den gegenüber seiner Achse verschobenen und schrägen Verlauf des Hauptzuganges von Nordwesten her (heute Domstrasse) erahnen. Der Wachtmeister hatte die Nachtwache auf dem Platz zu halten, die Stunden auszurufen und wurde für diverse kleinere Dienstleistungen herangezogen.

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An ihrer nördöstlichen Längsseite schloss die Residenz dicht an die kleinteiligeren Parzellen des Dorfes Arlesheim an, während sie sonst von Grünflächen umgeben war. Wie zeitgenössische Ansichten zeigen, befanden sich dicht um die Residenz mehrere prachtvolle Gartenanlagen – aufwendig angelegte und mit Mauern umgebene Ziergärten, teils mit Springbrunnen versehen. Von der Einbindung dieser Gartenanlagen in das soziale Leben der Domherren zeugen zahlreiche Gartenhäuschen und -pavillons. Die im Unterhalt kostspieligen Gärten sind schon kurz nach dem Verkauf durch den französischen Staat verschwunden. Der letzte Überrest ist heute der Gartenpavillon mit seinem aufwendig ausstuckierten Obergeschoss südlich des Domchores (Plan Nr. 19).