Die Kirchgemeinde trägt die Verantwortung für die finanziellen, baulichen und personellen Ressourcen rund um das kirchliche Leben in den Pfarreien. Die Kirchgemeinde ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und sie ist demokratisch organisiert.
Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat besteht aus 5-7 Mitgliedern. Die Pfarreileitung gehört dem Rat von Amtes wegen an.
- Pfarrer – Alexander Pasalidi
- Präsident – Georg Meffert
g.meffert@rkk-arlesheim.ch / 078 607 5916
- Finanzen & Dienste / IT – Sandro Kessler
s.kessler@rkk-arlesheim.ch
- Bau – Abril Terrazas
a.terrazas@rkk-arlesheim.ch
- Kontakt Gruppierungen und Vereine – Monika Boutry
m.boutry@rkk-arlesheim.ch
Der Kirchgemeinderat trägt die Verantwortung für die Ressourcen rund um das kirchliche Leben in unserer Pfarrei.
Die Kirchgemeindepräsidentin oder der Kirchgemeindepräsident steht der Kirchgemeinde vor und führt den Vorsitz im Kirchgemeinderat. Sie/er muss dem Laienstand angehören und darf weder der Pastoralkonferenz angehören noch im kirchlichen Dienst stehen. Sie/er hat vor dem Landeskirchenrat ein Amtsgelübde abzulegen.
Der Kirchgemeinderat hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Verwaltung und Vertretung der Kirchgemeinde;
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung, namentlich des Voranschlages und der Rechnung, der Reglemente und Beschlüsse;
- Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung;
- Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis des durch die Kirchgemeindeversammlung beschlossenen Stellenplans;
- Aufsicht über das Kirchgemeindepersonal;
- Bezeichnung eines Synodenmitgliedes aus seiner Mitte;
- Vermietung von Räumlichkeiten der Kirchgemeinde.
Der Kirchgemeinderat tagt in der Regel monatlich.
Kirchgemeindeversammlung
Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Arlesheim sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen. Die Stimmberechtigten erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrats sowie der Rechnungsprüfungskommission. In der Regel Kirchgemeindeversammlung pro Jahr statt. Im Frühsommer ist die Jahresrechnung traktandiert, im Winter gelangen der Steuerfuss und das Budget zur Abstimmung.
Das Stimm- und Wahlrecht haben alle auf dem Gebiet der Gemeinde Arlesheim wohnhaften Katholiken und Katholikinnen ab 16 Jahren, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen, oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer als auch niedergelassene Ausländer müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben. Die Stimmberechtigten entrichten Kirchensteuern, damit die vielfältigen Aufgaben der Kirchgemeinde wahrgenommen werden können.
Kirchgemeindeordnung (KGO) 2025
Kirchgemeindeversammlungen 2026:
03. Juni
18. November
jeweils 19.30 Uhr, Domhof
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission ist das Prüforgan für die Rechnungsführung der Kirchgemeindeverwaltung und überwacht die gesetzeskonforme Verwendung der kirchgemeindlichen Geldmittel. Sie erstattet der Kirchgemeindeversammlung Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung und des Budgets.

