Verein Freunde des Domes


Vereinschronik

Ein Blick zurück in die Chronik und die Aktivitäten des Vereines:

2016
Reise nach Würzburg

2011
Jubiläum 250 Jahre Silbermannorgel
30 jähriges Vereinsjubiläum
Die Familie Silbermann

2010
Museumsführung „Die Klöster von Basel im Mittelalter“ durch Felix Ackermann

2009
Reise zur Kartause Ittingen und ins Benediktinerkloster Fischingen
Ausstellung in der Trotte „Christian Franz Freiherr von Eberstein“
Herausgabe Schrift Nr. 4: V. Hug, Das Fürstbistum Basel und seine beiden Landschaftsgärten in Arlesheim und Pruntrut

2006
Reise nach Eichstätt

2004
Führung „Der Basler Münsterschatz“

2001
Herausgabe Schrift Nr. 3: Felix Ackermann, Bischof J. Ch. Blarer von Wartensee und Wahl Arlesheims als Residenzort

2000
Schaffung des Archivs zur fachgerechten Aufbewahrung von Akten, Büchern, Belegen

1999
Ausstellung „Arlesheim als Residenz des Basler Domkapitels“

1998
Erstellung der Hinweistafeln „Gottesdienstzeiten“ im Dom

1997
Kuturfahrt nach Schliengen (D)
Besuch des Schlosses Bürgeln und der Kirche St. Leodegar

1995
Besuch in Pruntrut, Besichtigung des fürstbischöflichen Archivs und der Sammlung Eberstein

1993
Inventarerstellung Domgüter
Herausgabe Schrift Nr. 2: Patrick Braun, Fürstbischof Rinck von Baldenstein

1990
Herausgabe der franz. Übersetzung des Domführers (Helene Wyss und Albert Roggo)

1989
Herausgabe Schrift Nr. 1: Marco Jorio, Arlesheim und der Untergang des Fürstbistums[/two_third]

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Kartause Ittingen 1845
Hochaltar der Ittinger Klosterkirche
Hochaltar der Ittinger Klosterkirche
Aufstellungsplan Basler Münsterschatz

Vorstandsmitglieder

Die Verwaltungsaufgaben werden von den folgenden Personen wahrgenommen.

PräsidentDr. Niklaus B. Schaub, kontakt@freundedesdomes.ch
Vize-PräsidentDr. Felix Ackermann, kontakt@freundedesdomes.ch
Betreuer HomepageBruno Holzer, kontakt@freundedesdomes.ch
KassierTheodor Wirz, kontakt@freundedesdomes.ch
AktuarinGaby Koller, kontakt@freundededesdomes.ch
Delegierte KGRMonika Boutry, kontakt@freundedesdomes.ch
Verwalterin InventarBerit Drechsel, kontakt@freundedesdomes.ch
  

Statuten des Vereins der Freunde des Domes zu Arlesheim

I. Name und Zweck

Art. 1
Unter dem Namen «Verein der Freunde des Domes zu Arlesheirn»
besteht mit Sitz in Arlesheim im Sinne von ZGB Art. 60ff ein Verein.

Art. 2
Der Zweck des Vereins besteht darin, die römisch-katholische Kirchgemeinde als Eigentümerin in ihren Bestrebungen zur Erhaltung und Pflege des Domes und der sich darin befindlichen Silbermann-Orgel zu unterstützen, die kulturelle und historische Bedeutung von Bauwerk und Orgel bekannt zu machen und in weite Kreise der Bevölkerung zu tragen.

Art. 3
Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch:
a) persönliches Engagement seiner Mitglieder für den Vereinszweck,
b) regelmässige Information der Bevölkerung durch Zeitungsartikel, Publikationen, Vorträge, Führungen etc,
c) Unterstützung der Bestrebungen zum Schutze und zur Erhaltung des Domes und der  Silbermann-Orgel seitens der Eigentümerin, der kantonalen und der eidgenössischen Denkmalpflege,
d) Förderung der Geschichtsforschung über den Dom.
II. Mitgliedschaft

Art. 4
Mitglied des Vereins können natürliche Personen jeder Konfession und Staatsangehörigkeit, juristische Personen und Personengemeinschaften werden. Über die Aufnahme beschliesst der Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand und durch Ausschluss. Der Vorstand kann den Ausschluss beschliessen, wenn das Mitglied erheblich gegen die Interessen des Vereins und gegen die Statuten verstösst.
Das Rekursrecht an die Generalversammlung bleibt gewahrt.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt.
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Die Mitglieder haften nicht persönlich, haben aber auch keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

III. Organisation

Art. 5
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren.

Art. 6
Ordentliche Generalversammlungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt, ausserordentliche auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens 20 Mitgliedern.

Die Einladung zu Generalversammlungen hat unter Einhaltung einer 20tägigen Einladungsfrist und unter Angabe der Traktanden an alle Vereinsmitglieder zu erfolgen. Ueberdies erfolgt die Einladung mittels Publikation im Pfarrblatt der römisch-katholischen Pfarrei Arlesheim und im Wochenblatt für das Birseck und Dorneck, Arlesheim.

Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
1. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnungen,
2. Wahl des Vorstandes und dessen Präsidenten auf die Dauer von zwei Jahren,
3. Wahl von zwei Rechnungsrevisoren und eines Ersatzmannes für die Dauer von zwei Jahren,
4. Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
5. Festsetzung bzw. Aenderung der Statuten und die Auflösung des Vereins.

Die ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.

Wahlen und Abstimmungen erfolgen – ohne gegenteiligen Beschluss – offen und mit dem relativen Mehr der anwesenden Mitglieder.

Art. 7
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, wovon ein Vertreter vom Kirchenrat delegiert wird. Nach Art. 6 wird der Präsident durch die Generalversammlung gewählt, Kassier, Aktuar und allfällige andere Funktionen weist der Vorstand in eigener Kompetenz zu.

Nebst dem Vollzug der Generalversammlungsbeschlüsse obliegt dem Vorstand die Erledigung aller Geschäfte, die nicht durch Gesetz oder Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind.

Insbesondere obliegt ihm:
1. Die Aufsicht über die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Beschlussfassung über dessen Verwendung im Rahmen des Vereinszweckes.
2. Die Vertretung des Vereins nach aussen und die Regelung der Unterschriftsberechtigung.

Art. 8
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Vereinsrechnungen und erstatten schriftlichen Bericht an die Generalversammlung.

Art. 9
Statutenänderungen und der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Im Falle der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an den jeweiligen Eigentümer des Domes, mit der Auflage, den Aktivenüberschuss für den Unterhalt des Domes zu verwenden.

Art. 10
Vorliegende Statuten sind durch die Gründungsversammlung vom 15. Juni 1981 beschlossen und in Kraft gesetzt worden.

Verein der Freunde des Domes zu Arlesheim

Der Präsident:
Otto Sommerer

Die Aktuarin:
Elisabeth Sommerhalder


Vereinsdokumente zu den Generalversammlungen (PDF)

2025:
Jahresbericht 2023/2024
Jahresrechnung 2023/2024

2024:
Mitgliederbrief April 2024

2023:
Jahresbericht 2021/2022
Jahresrechnung 2021/2022
Protokoll

2021:
Jahresbericht 2019/2020
Jahresrechnung 2019/2020
Protokoll
Mitgliederbrief April 2021

2019:
Jahresbericht 2017/2018
Jahresrechnung 2017/2018
Protokoll

2017:
Jahresbericht 2015/2016
Jahresrechnung 2015/2016
Protokoll

2015:
Jahresbericht 2013/2014
Protokoll

2013:
Jahresbericht 2011/2012
Jahresrechnung 2011/2012

2011:
Jahresbericht 2009/2010
Jahresrechnung 2009/2010

2009:
Jahresbericht 2007/2008
Jahresrechnung 2007/2008

2007:
Jahresbericht 2005/2006
Jahresrechnung 2005/2006

2005:
Jahresbericht 2003/2004

2003:
Jahresbericht 2001/2002


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