Kirchgemeindeversammlung

Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Arlesheim sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen. Die Stimmberechtigten erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrats sowie der Rechnungsprüfungskommission. In der Regel Kirchgemeindeversammlung pro Jahr statt. Im Frühsommer ist die Jahresrechnung traktandiert, im Winter gelangen der Steuerfuss und das Budget zur Abstimmung.

Das Stimm- und Wahlrecht haben alle auf dem Gebiet der Gemeinde Arlesheim wohnhaften Katholiken und Katholikinnen ab 16 Jahren, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen, oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer als auch niedergelassene Ausländer müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben. Die Stimmberechtigten entrichten Kirchensteuern, damit die vielfältigen Aufgaben der Kirchgemeinde wahrgenommen werden können.

Kirchgemeindeordnung (KGO ) vom 27. Juni 2001 mit Anpassungen vom 20. November 2008 >