Landeskirchenparlament

Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner und der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft. Sie ist als anerkannte Landeskirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 der Verfassung der Landeskirche und § 136 Absatz 2 der Kantonsverfassung).

Das Landeskirchenparlament ist die oberste Behörde der Landeskirche.
Es besteht aus:

  • pro Pastoralraum auf dem Gebiet der Landeskirche je ein Mitglied der jeweiligen Pastoralraumkonferenz

  • 87 Abgeordneten, die von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden, wobei jede Kirchgemeinde mindestens eine abgeordnete Person stellt

Das Landeskirchenparlament tagt ordentlich jährlich zweimal. Es befindet sich in ihrer 19. Amtsperiode, welche vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2029 dauert.

Abgeordnete des Landeskirchenparlaments

Frau Yolanda Müller
Frau Gabriele Schuldt
Herr Stefan Knobel