Die Rechnungsprüfungskommission ist das Prüforgan für die Rechnungsführung der Kirchgemeindeverwaltung und überwacht die gesetzeskonforme Verwendung der kirchgemeindlichen Geldmittel. Sie erstattet der Kirchgemeindeversammlung Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung und des Budgets.
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